Steigern Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität. Dabei können Sie bis zu 1.200 Euro im Jahr steuerlich absetzen

Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung – Profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.


· Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
· Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
· Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parket, Fliesen)
· Streichen/Lackieren von Türen, Fenster, Heizkörpern
· Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
· Aufwendungen für Wartungsarbeiten (jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassadencheck)


Im Privathaushalt (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können Sie die Maler-Arbeitskosten bis zu 1.200 Euro (20% von max. 6.000 Euro) von der Steuer absetzen.


Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden. Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.


Wie hoch ist der Steuerbonus?

Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000 Euro der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d. h. maximal 1.200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.


Beispiel:

Malerarbeiten (nur Arbeitslohn): 4.700,00 €
19% MwSt. *): 893,00 €
Abzugsfähige Kosten 5.593,00 €
Steuerermäßigung 20% 1.118,60 €

Direkt von der Steuerschuld abziehbar somit 1.118,60 €

*) Änderungen beim ges. MwSt.-Satz vorbehalten
 

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